|
Noch einmal eine wichtige Erinnerung zum Thema: Zeitnahe Erfassung der Buchhaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in letzter Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen unserer Mandanten, die nicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind (oder gar keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen), ob es nicht möglich wäre, auf die monatliche Buchführung verzichten zu können und stattdessen Geschäftsvorfälle nur noch vierteljährlich oder jährlich zu erfassen.
Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nur dann gegeben, wenn sie
- richtig,
- vollständig,
- zeitgerecht (!),
- nachvollziehbar und
- übersichtlich ist.
Alle Geschäftsvorfälle müssen richtig und vollständig erfasst werden, und die Buchungen müssen fortlaufend, chronologisch und zeitnah erfolgen. Dies erfordert eine klare und übersichtliche Darstellung, bei der alle Buchungen nachvollziehbar und belegt sind.
Was heißt das in Bezug auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung?
Allgemein besagen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, dass jeder Unternehmer (§ 15 EStG) und jeder, der eine freiberufliche Tätigkeit ausübt (§ 18 EStG), Bücher führen und Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über aktuelle Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens vermitteln muss. Die Art und Weise, wie die Buchführung erfolgen muss, ist in den GoB festgehalten.
Verstöße gegen die GoB: Rechtliche Konsequenzen
Wird die Buchführung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, können die Finanzbehörden selbst eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen. Wer inkorrekte oder unvollständige Angaben in der Buchführung macht, beispielsweise durch Verschleierung von Vermögen im Jahresabschluss, muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen.
Insbesondere im Insolvenzfall bzw. einer Insolvenzverschleppung folgen auf Verstöße gegen die GoB Freiheitsstrafen (§ 283 StGB).
Fazit:
Die Einhaltung von GoB und GoBD ist für Unternehmen essenziell, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Besonders im digitalen Kontext ist es wichtig, die GoBD zu berücksichtigen, um bei Betriebsprüfungen keine Nachteile zu erleiden. Unternehmen sollten daher ihre Buchführungsprozesse regelmäßig überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Erläuterung der Abkürzungen
GoB steht für Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoBD steht für die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff"
EStG: Einkommensteuergesetz / StGB: Strafgesetzbuch
"Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet."
Alan Kay
Haben Sie noch Fragen? Gerne können Sie uns per Telefon oder E-Mail erreichen. Wir sind für Sie da!
Weitere Informationen über unser Unternehmen erhalten Sie im Internet unter
www.franz-partner.de
|