Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.
Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet.
Ab dem 1.1.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
U.a. informiert das Bayerische Landesamt für Steuern zu folgenden Punkten:
- Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien),
- anerkannte E-Rechnungs-Formate,
- stufenweise Einführung der E-Rechnung,
- wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
- Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
- Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Hinweis:
Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier.
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 8.9.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB KAAAJ-72879
Zitat der Woche
„Der ist der beste Lehrer, der sich nach und nach überflüssig macht.“
George Orwell
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