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Übungsleiter-Freibetrag/steuerfreie Pauschale für ehrenamtliche Helfer/Erhöhung der Einnahmegrenze für Vereine
Essen, 15.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
um den Menschen zu zeigen, dass ihr Engagement gesehen und geschätzt wird, hat der Bundestag die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer ab 2021 angehoben.
Ab Januar 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von jährlich 2.400 € auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale wird von jährlich 720 € auf 840 € erhöht.
Eine weitere Entlastung gibt es künftig auch für Vereine und zwar, wenn sie ihre Kasse durch zusätzliche Einnahmen aufbessern. Die Einnahmegrenze zum sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird um 10.000 € auf 45.000 € erhöht. Das heißt, bis zu Einnahmen in Höhe von 45.000 € bleibt die Gemeinnützigkeit des Vereins unangetastet *).
*) Die Gemeinnützigkeit wird vom Staat durch steuerliche Begünstigungen gefördert. So können die einzelnen Einnahmequellen des Vereins ganz oder teilweise von der Besteuerung befreit werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Franz & Partner
Roland Franz
Steuerberater