Angehängte elektronische Rechnung nur verschlüsselt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die elektronische Rechnung kann in jeder beliebigen Bild- oder Textdatei versendet werden, solange die Voraussetzungen der Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gegeben sind.
Dazu unser Sicherheitshinweis: Rechnungen sollten per E-Mail nur TLS (Ende-zu-Ende-verschlüsselt) versendet werden, denn der Rechnungsempfänger (Kunde) haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.
Das Oberlandesgericht Schleswig (Fn 1) hat entschieden, dass der Unternehmer (Rechnungsaussteller) auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn die Rechnungs-E-Mail gehackt, die Kontodaten geändert wurden und der Empfänger auf das „falsche“ Konto eingezahlt hat.
Der Rechnungsaussteller als Verantwortlicher für den eingetretenen Schaden hat keinen Anspruch auf (erneute) Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages durch die Kundin/den Kunden.
Fußnoten:
(1) Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 18.12.2024 – 12 U 9/24 (Die Revision ist zugelassen)
Zitat der Woche
„Die größten Meister sind diejenigen, die nie aufhören, Schüler zu sein.“
Ignaz Anton Demeter
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