Testamentsgestaltung in Essen und Velbert

Vererben ist nicht einfach!

Der plötzliche (ungeplante) Todesfall (Unfall/Herzinfarkt) zeigt in unserer Praxis immer wieder, wie sehr das Thema vernachlässigt wird. Man denkt, es sei alles geregelt und dann…

Der oft gehörte Standardspruch ist „ist mir doch egal, was nach meinem Tod passiert (…)“.

Die bittere Folge: Streit in der Familie, teure gerichtliche Auseinandersetzungen, Zerfall des Vermögens… oder: Der Staat erbt!

Nur jeder Vierte verfügt über seinen letzten Willen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte allenfalls die Hälfte! Und wenn man stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt der/die Lebensgefährte/in gar nichts.

Die „Alternative“, ein selbst verfasstes Testament, ist eben keine Alternative. Selbst verfasste Testamente sind oft fehlerhaft weil falsch abgefasst, unklar, widersprüchlich und/oder missverständlich.

Deshalb:

      1.      Generalvollmacht und/oder Betreuungsverfügung
      2.      Patiententestament
      3.      Testament und
      4.      Erbvertrag

sind ein unbedingtes M U S S, wenn ein Nachlass zu regeln ist.
 
Dieses sollte immer notariell bestätigt werden.

Wir helfen gerne.

Man sollte nicht durch Nichtstun den Staat oder entfernte, unbekannte Verwandte erben lassen!

Bedenken Sie Ihren Ehegatten/Ihren Lebenspartner gezielt!

Und wenn Sie an Organisationen vererben und so helfen wollen: Prüfen Sie regelmäßig den Verwaltungskostenaufwand der begünstigten Organisation und suchen Sie diese gezielt aus.

Oder: Gründen Sie doch eine Stiftung!

Immer mehr Privatleute, Firmen und Organisationen gründen eine Stiftung. Zurzeit sind es 3.000 gemeinnützige Stiftungen in NRW.

Es ist einfacher und kostengünstiger als Sie glauben. Wenn Sie stiften wollen, wir haben Erfahrung und helfen gern bei Stiftungsgründungen, Zustiftungen oder Stiftungsverwaltung. Erfahrungen austauschen gegen Erfahrung.

Die oben genannten Tätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit Juristen durchgeführt.


Bei all den o. a. Problemen darf natürlich die erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Belastung nicht vergessen werden. Das Erbschaftsteuerrecht ist sehr komplex und gespickt mit Besonderheiten, so dass bei allen Gestaltungsvarianten die gesetzlichen Vorschriften mit beachtet werden müssen, um eine entsprechende Belastung so gering wie möglich zu halten bzw. ganz zu vermeiden.


Ihre Ansprechpartnerin und Koordinatorin in unserem Hause:

 

Dipl.-Finanzwirtin Bettina M. Rau-Franz
Partnerin
Steuerberaterin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Tel. 0201 810950
kontakt@franz-partner.de