Sehr geehrte Damen und Herren,
in den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger, Aber es gibt Ausnahmen.
Wann sich eine Einzelveranlagung für Paare lohnen kann
In folgenden Konstellationen kann es sich lohnen, beim Finanzamt eine Einzelveranlagung zu beantragen:
Hohe Lohnersatzleistungen. Für Einkünfte wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Krankengeld gilt der „Progressionsvorbehalt“. Für sie fällt zwar keine Steuer an, allerdings erhöhen sie den Steuersatz für alle weiteren zu versteuernden Einkünfte. Veranlagt sich ein Paar zusammen, muss auch der Partner ohne Lohnersatzleistungen mehr Steuern zahlen. Faustregel: Sind Progressionseinkünfte plus steuerpflichtiges Einkommen eines Partners höher als das steuerpflichtige Einkommen des anderen, lohnt sich die Einzelveranlagung oft. Ist die Differenz der Einkommen aber zu groß, überwiegt wieder der Splittingvorteil.
Auslandseinkünfte. Viele Einkünfte aus dem Ausland sind in Deutschland nicht steuerpflichtig. Aber sie unterliegen in der Regel dem Progressionsvorbehalt. Arbeitet ein Partner im Ausland, lohnt sich die Einzelveranlagung sehr oft.
Verlust. Ebenfalls sinnvoll kann die Einzelveranlagung sein, wenn einer der beiden steuerlichen Verlust erzielt – etwa als Unternehmer. Lassen sich die Partner im Jahr des Verlusts zusammenveranlagen, verrechnet das Finanzamt den Verlust eines Partners direkt mit den Einkünften des anderen. Besonders wenn diese nicht sehr hoch sind, fällt die Steuerersparnis gering aus. Wählt das Paar dagegen die Einzelveranlagung, kann es den Verlust in ein anderes Steuerjahr übertragen – entweder in das nachfolgende oder das vorhergehende
Fünftelregelung. Denkbar ist auch, dass ein Partner eine Abfindung oder Lohn für eine mehrjährige Tätigkeit erhält. Für diese Einkünfte gibt es eine alternative Besteuerungsmethode, die Fünftelregelung. Sie ist meist günstiger als die reguläre Einkommensteuer, aber nicht immer. Der Steuervorteil ist umso höher, je größer der Unterschied zwischen der Einmalzahlung und dem laufenden Einkommen ist. Veranlagt sich ein Paar zusammen, wird dabei auch das laufende Einkommen des Partners berücksichtigt – und die Fünftelregelung bringt weniger Steuerersparnis. Die Einzelveranlagung lohnt sich daher am ehesten, wenn der Arbeitnehmer neben der Einmalzahlung kaum weitere Einkünfte hat und sein Partner über ein beständig hohes Einkommen verfügt.
Außergewöhnliche Belastungen. Bevor sich zum Beispiel Kranheitskosten steuerlich auswirken, zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab. Dieser individuelle Betrag steigt mit dem Einkommen. Veranlagt sich das Paar zusammen, wird bei der Berechnung der zumutbaren Belastung das Einkommen der Partner zusammengezählt− bei der Einzelveranlagung nicht. Daher kann sich die Einzelveranlagung manchmal lohnen, wenn die Kosten eines Partners über seiner individuellen Grenze liegen, aber unter der Grenze, die sich aus dem Gesamteinkommen des Paares ergibt.
Nebeneinkünfte. Ob Ruheständler, Pensionär, Arbeitnehmer und/oder Beamte: Nichtselbstständige müssen auf Nebeneinkünfte unter 410 Euro im Jahr keine Steuern zahlen. Bis zu 820 Euro Nebenverdienst gilt mit dem sogenannten Härteausgleich ein reduzierter Steuersatz. Ein zusammenveranlagtes Paar bekommt diese Steuerermäßigung nur einmal. Veranlagen sich die Partner getrennt, kann jeder seinen eigenen Höchstbetrag ausnutzen. Haben beide Nebeneinkünfte, kann sich vor allem für Ruheständler die Einzelveranlagung lohnen.
Hinweis: Wir führen bei allen unseren Mandanten automatisch eine Prüfung durch, welche der Veranlagungsarten die günstigste ist. Wenn Sie zu dem Komplex noch Fragen haben: wir helfen gerne.
Zitat der Woche
„Jammern macht gesellig, hilft aber nicht weiter.“
Jörg Kopec
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