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E-Rechnungen ab November 2020 in einigen Bereichen Pflicht
Essen, 15.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf unsere bisherigen Veröffentlichungen zu diesem Thema möchten wir Sie auf eine wichtige gesetzliche Änderung, das Thema E-Rechnungen betreffend, hinweisen:
Die EU-Richtlinie 2014/55 wird in Kürze umgesetzt werden.
Ab dem 27.11.2020 akzeptieren die meisten öffentlichen Auftraggeber nur noch E-Rechnungen, die den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen.
Das bedeutet, dass, wenn Sie in einer Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern stehen, ab November 2020 ausschließlich E-Rechnungen durch die öffentliche Hand akzeptiert werden.
- E-Rechnung erstellen und
- über den präferierten Zustellkanal des öffentlichen Auftraggebers senden (!)
Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie beinhalten E-Rechnungen den Rechnungsinhalt in Form strukturierter Datensätze (sog. XRechnungen), sodass sie elektronisch versendet und automatisch weiterverarbeitet werden können.
Das heißt ganz konkret: Nicht mehr akzeptiert werden ab dem 27.11.2020 neben Papierrechnungen elektronisch übermittelte Rechnungen, die nicht das passende Format aufweisen. Dazu zählen insbesondere PDF-Dateien oder TIFF-Dateien.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, lesen Sie die EU-Richtlinie bitte selbst nach!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Franz & Partner
Roland Franz
Steuerberater
Zitat der Woche
„Wenn es darum geht, Dinge zu erledigen,
dann brauchen wir weniger Architekten und mehr Maurer.“
Colleen Barrett (*1944)