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Sie sollten nach Ihrem 2. Staatsexamen bereits mehrere Jahre Berufserfahrung im Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrecht gesammelt haben. Sie haben den Fachanwalt für Steuerrecht oder die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen und waren bereits erfolgreich forensisch tätig (Finanzgericht). Neben den fachlichen Voraussetzungen bringen Sie vor allem sicheres und überzeugendes Auftreten sowie Verhandlungsgeschick und unternehmerisches Denken mit. Gutes Englisch und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind von Vorteil.
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Vertretung der Mandanten bei Finanzgerichtsverfahren, die Ausarbeitung von Verträgen und Konzepten - zum Beispiel im Rahmen von Unternehmenskäufen und Unternehmensnachfolgen - sowie weitere steuerliche und juristische Sonder- und Gestaltungsaufgaben.


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